Bis jetzt konnte man den Nachweis für lebensrettende Sofortmaß-nahmen (DRK)bis zum Aushändigen des Führerscheins nachreichen. Das soll sich nun ändern, der Nachweis soll bei der Antragstellung mit abgegeben werden. Also muß man am Lehrgang bereits teilgenom- men haben, um den Antrag abgeben zu können. Ist kein Problem im Prinzip, man muß nur rechtzeitig sich zum Lehrgang anmelden (... der gilt sehr lange!) und hat dann später keine Probleme! Also wer seinen Führerschein machen will (auch wenn es erst in einem halben Jahr soweit sein soll!!) der ruft einfach an. So ab 8 Teilnehmer kommen die Sanitäter vom Rettungszweckverband Plauen zu uns in die Fahrschule und die Lehrgänge sind erfahrungsgemäß sehr interessant. Dort reden Leute mit Euch aus ihrem Beruf, da steht kein Dicker und redet, was er nur von der Theorie her kennt. Also Du willst Deinen Führerschein - frag Deine Kumpels, gebt Bescheid und in Uli´s Fahrschule läuft dann so ein Lehrgang! Und am Mittag gibt es wie seit Jahren dann .......................... Pizza!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
*Führerscheinantrag ( gibt es beim Uli) *Paßbild ( muß jeder selber machen) *Stempel Meldestelle ( muß auf den Antrag) *Lehrgang Sofortmaßnahmen am Unfallort *Stempel Einwohnermeldeamt
Wenn Ihr alles habt, gebt den Antrag so schnell es geht in Eurer Führerscheinstelle ab! Den Nachweis für den Lehrgang (DRK) kann man auch später nachreichen, aber nur noch in Ausnahmefällen!!!! Erst wenn alles geprüft und genehmigt ist, dürft Ihr zur theoretischen Prüfung.
Die Klasse A1 (Motorrad 125 ccm) dürft Ihr ab 16 Jahren machen, die Klasse B (PKW) mit 17 bzw. 18 Jahren!
Beim begleitenden Fahren mit 17 Jahren braucht Ihr noch extra Anträge (gibt es beim Uli) und von jeder Begleitperson eine Kopie der Fahrerlaubnis und des Personalausweises. Mit 17 Jahren erhaltet Ihr eine vorläufige Fahrberechtigung, welche aber nur in Deutschland gilt!!
Frühestens 6 Monate vor dem 18., 17. bzw. 16. Geburtstag ist es sinnvoll, mit der Fahrschule zu beginnen, Ihr dürft erst 3 Monate vor Eurem Geburtstag zur Theorieprüfung! Zuvor müßt Ihr zum Theorielehrgang, welcher 12 Doppelstunden Grundstoff sowie 2 Doppelstunden ( Klasse B) bzw. 4 Doppelstunden ( Klassen A) Zusatzstoff beinhaltet. Natürlich müßt Ihr auch zu Hause noch lernen um gut auf die Prüfung vorbereitet zu sein. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht nicht so oft zur Theorie!
Nach bestandener Theorieprüfung dürft Ihr einen Monat vor Eurem Geburtstag zur praktischen Prüfung. Natürlich nur, wenn Ihr fit genug seid. Voraussetzung ist eine genügende Grundausbildung sowie die notwendigen Sonderfahrstunden ( 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnstunden und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit) in den Klassen A und B.
Und wenn das alles gut geklappt hat, dann dürft Ihr zu Eurem Geburtstag den Führerschein in der Führerscheinstelle abholen und könnt stolz sein.
Der Uli wünscht viel Spaß bei der Ausbildung!
... wenn`s mit dem Bezahlen einmal eng wird?
Beim Uli gibt es eine Finanzierung mit....................